Bizen-Style - Teekeramik, Salzglasur, Ascheanflugglasur
Die Keramik aus Bizen in der japanischen Prefektur Okayama hat eine lange Geschichte bis ins 14 Jhdt. In großen Öfen "noborigama" entsteht diese Bizen-yaki, Bizenware, gebrannt in tagelangem Holzfeuer. Charakteristisch sind die unglasierten, jedoch von Salz- und Ascheanflugglasur gezeichneten Keramiken. Besondere Stücke haben sehr kontrastreiche Flammenzeichnungen von unterschiedlichen Brennfarben und gelegentlich auch Spuren von umwickeltem Seetang.
In dieser Kategorie "Bizen-Style" - Teeschalen finden sie fortlaufend die Artikel
- # 01 - # 13 zuerst Paare von Teeschalen,
- # 31 - # 40 dann einzelne Teeschalen, Chawan und Chabako
- # 60 - # 70 schließlich noch kleinste Teeschälchen, Einzelne, als Paare oder Gruppen
Zur 1. Gruppe, # 01 - #13 - Die Paare sind als solche nicht einzeln hergestellt, sondern haben sich aus einer Vielzahl von Teeschalen dazu angeboten, sie als Paare zu finden. Keine der nur paarweise angebotenen Schalen ist gleich, aber gegebene Ähnlichkeiten der Form, Gestaltung der Oberflächen oder der Gestaltung durch die Flammen fügen die Paare zueinander. Die gezeigte Vielfalt entsteht auch durch verschieden verwendete Tonmischungen oder Beimengungen von Porzellan, sowie z.B. grobschamotierte, sandige oder feine Massen. Leider mußten alle Bilder bei Kunstlicht aufgenommen werden.
Zur Orientierung bei den Bildern der Teeschalenpaare: Das Paar wird zuerst als Titelbild gezeigt. Darauf folgen Bilder von innen und vom Fuß unten. Bei diesen Gruppenbildern ist die evtl. kleinere Schale immer rechts. Diese rechte Teeschale wird bei den Einzelaufnahmen zuerst, die linke Teeschale (Markierung Holzspan l. v.) dann mit mindestens jeweils 3 seitlichen Aufnahmen zuletzt gezeigt. Abweichungen sind möglich :-).
Der Preis berücksichtigt auch den hohen Aufwand bei den Bilder, sowie das Einstellen der Unikate in den Hintergrund dieses Shops. Dass es sich um auserlesene Einzelteile aus einem sehr aufwendigen Holzofenbrand mit langer Vorentwicklung der jeweiligen Artikel handelt, muß nicht verschwiegen werden.
Im Januar 2019